Verkehrswertgutachten
Die Gutachterausschüsse für Grundstückwerte erstatten Gutachten für unbebaute und bebaute Grundstücke sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken (z. B. Wohnungs-/Nießbrauchrechte, Wegerecht etc.).
Die Wertermittlung erfolgt nach den Vorschriften der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Zur Bearbeitung des Gutachtens ist ein formloser, schriftlicher Antrag mit Angaben der Bezeichnung des Bewertungsobjektes (Ort, Straße und Hausnummer oder Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) und des Wertermittlungsstichtages (aktueller oder zurückliegender Stichtag) erforderlich. Wenn Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks sind, ist ein Nachweis der Antragsberechtigung notwendig (Vollmacht des Eigentümers, Erbschein, etc.). Sie können dafür auch gerne das hier bereitgestellte Antragsformular verwenden.
Die für die Erstellung des Gutachtens anfallenden Gebühren richten sich nach der rheinland-pfälzischen Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) und sind abhängig von dem durch den Gutachterausschuss ermittelten Verkehrswert.
Sie belaufen sich
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für unbebaute Grundstücke und Rechte an unbebauten Grundstücken mit einem Verkehrswert
bis zu 250.000,00 EUR auf
- 3,4 von Tausend des ermittelten Verkehrswerts zuzüglich 550,00 EUR Grundgebühr
über 250.000,00 EUR bis 1 Mio. EUR auf
- 1,2 von Tausend des ermittelten Verkehrswerts zuzüglich 1.100,00 EUR Grundgebühr
über 1 Mio. EUR auf
- 0,7 von Tausend des ermittelten Verkehrswerts zuzüglich 1.600,00 EUR Grundgebühr
Die Gebühren verstehen sich zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.
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für bebaute Grundstücke und Rechte an bebauten Grundstücken mit einem Verkehrswert
bis zu 250.000,00 EUR auf
- 6,0 von Tausend des ermittelten Verkehrswerts zuzüglich 710,00 EUR Grundgebühr
über 250.000,00 EUR bis 500.000,00 EUR auf
- 2,4 von Tausend des ermittelten Verkehrswerts zuzüglich 1.650,00 EUR Grundgebühr
über 500.000,00 EUR bis 2,5 Mio EUR auf
- 1,2 von Tausend des ermittelten Verkehrswerts zuzüglich 2.300,00 EUR Grundgebühr
über 2,5 Mio EUR bis 10 Mio EUR auf
- 0,9 von Tausend des ermittelten Verkehrswerts zuzüglich 3.100,00 EUR Grundgebühr
über 10 Mio EUR auf
- 0,7 von Tausend des ermittelten Verkehrswerts zuzüglich 5.200,00 EUR Grundgebühr
Die Gebühren verstehen sich zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.
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über die ortsübliche Pacht nach dem Bundeskleingartengesetz auf
auf 240,00 EUR bis 1.150,00 EUR
Die Gebühren verstehen sich zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.
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für über den üblichen Rahmen hinausgehende Mehrarbeiten infolge besonderer Erschwernisse
bis zu 30 von Hundert der für unbebaute und bebaute Grundstücke und Recht an Grundstücken genannten Gebühren.
Die Gebühren verstehen sich zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.
Beispiel für ein Gutachten über ein bebautes Grundstück mit einem Verkehrswert von 275.000,00 EUR ohne besonderen Schwierigkeitsgrad und ohne zu bewertende Rechte und Belastungen:
2,4 von Tausend des Verkehrswerts | 660,00 EUR |
Grundgebühr | 1.650,00 EUR |
Summe | 2.310,00 EUR |
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer | 438,90 EUR |
Gesamtgebühr | 2.748,90 EUR |