Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz ist bemüht, die nachfolgend aufgeführten Internetseiten und -anwendungen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP).

Internetseiten:
www.lvermgeo.rlp.de
www.vermka-osteifel-hunsrueck.rlp.de
www.vermka-westerwald-taunus.rlp.de
www.vermka-westeifel-mosel.rlp.de
www.vermka-rheinhessen-nahe.rlp.de
www.vermka-rheinpfalz.rlp.de
www.vermka-westpfalz.rlp.de
www.gutachterausschuesse.rlp.de­­

Internetanwendungen:
www.maps.rlp.de
www.metaportal.rlp.de
www.rheinland-pfalz-in-3d.rlp.de
www.geo4.service24.rlp.de/client/lf/lawa/
www.geo4.service24.rlp.de/client/lf/hklika/
www.geoshop.rlp.de
https://geodatenlb1.service24.rlp.de
http://sapos-rinex.rlp.de/sbc
https://immo.service24.rlp.de/

Diese Erklärung wurde am 14. Februar 2024 erstellt.

1. Internetseiten

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV-RP

Die vorgenannten Internetseiten sind mit der BITV-RP weitestgehend vereinbar. Die Zugänglichkeit wurde in einem unabhängigen BITV-Test im Januar 2023 überprüft.

Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant.

  • Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Leichter Sprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium der WCAG 3.1.3 (Unübliche Worte), 3.1.4 (Abkürzungen) sowie 3.1.5 (Leselevel) nicht vereinbar.
  • Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit der BITV-RP
  • Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV-RP erfüllen. (Erfolgskriterium der WCAG 1.4.3 - Kontrast Minimum).
  • Es gibt vereinzelt Bedienfelder ohne zugehöriges Bedienelement.
  • Es gibt vereinzelt Formularfelder ohne zugehöriges Label (Erfolgskriterium 3.3.2 - Beschriftungen).
  • Vereinzelt können PDF-Dokumente nicht barrierefrei sein.
b) Die folgenden Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
  • aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden,
  • ggf. live übertragene zeitbasierte Medien,
  • Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, es sei denn, diese Inhalte sind für die aktiven Verwaltungsverfahren der von der betreffenden öffentlichen Stelle wahrgenommenen Aufgaben erforderlich,
  • Online-Karten und Kartendienste, sofern bei Karten für Navigationszwecke wesentliche Informationen in einer barrierefrei zugänglichen Weise digital bereitgestellt werden.
c) Unverhältnismäßige Belastung
  • Dateien im PDF- oder Word-Format, die vor dem 23. September 2020 eingestellt wurden sind möglicherweise nicht barrierefrei. Später eingestellte Dokumente werden in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt.
  • Unsere eingebundenen Videos sind veröffentlicht auf der Video-Plattform YouTube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Dadurch ist das WCAG Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
  • Nicht alle Videos, die vor dem 23. September 2020 eingestellt wurden, weisen Untertitel aus. Bei neu eingestellten Videos sind wir bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen.

2. Internetanwendungen

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV RP

Unsere Internetanwendungen sind noch nicht auf ihre Barrierefreiheit hin geprüft.

Wir sind jedoch bemüht, die Internetanwendungen im Einklang mit der BITV RP barrierefrei zugänglich zu machen. Unabhängige BITV-Tests der Anwendungen sind in Vorbereitung.

Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant.

  • Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Leichter Sprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium der WCAG 3.1.3 (Unübliche Worte), 3.1.4 (Abkürzungen) sowie 3.1.5 (Leselevel) nicht vereinbar.
  • Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar.
     

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit der BITV-RP

Aussagen dazu sind zurzeit noch nicht möglich.

b) Die folgenden Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
  • aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden,
  • ggf. live übertragene zeitbasierte Medien,
  • Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, es sei denn, diese Inhalte sind für die aktiven Verwaltungsverfahren der von der betreffenden öffentlichen Stelle wahrgenommenen Aufgaben erforderlich,
  • Online-Karten und Kartendienste, sofern bei Karten für Navigationszwecke wesentliche Informationen in einer barrierefrei zugänglichen Weise digital bereitgestellt werden.
c) Unverhältnismäßige Belastung

Im Anschluss an den jeweiligen BITV-Test werden wir ein Abwägungsverfahren nach § 4 BITV RP und Artikel 5 Abs. 2 der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Oktober 2016 durchführen.

Wir arbeiten kontinuierlich an Maßnahmen zur Optimierung der Barrierefreiheit unserer Internetseiten und -anwendungen.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung einer der vorgenannten Internetseiten und -anwendungen auffallen, können Sie über unser Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten.

Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz
Von-Kuhl-Straße 49
56070 Koblenz
E-Mail: webmaster(at)vermkv.rlp.de

Durchsetzungsstelle

Sollten Sie nach Ihrer Anfrage bei „webmaster@vermkv.rlp.de“ der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung einer der vorgenannten Internetseiten und -anwendungen benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen wenden:

Ellen Kubica
Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz

Tel.: 06131 16 5342
durchsetzungsstelle(at)mastd.rlp.de
www.lb.rlp.de

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