Bestellung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster

Angaben zu den Auszügen

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Auszüge sind gebührenpflichtig. Bei Abgabe von Eigentumsangaben ist die Vermessungs- und Katasterverwaltung gem. Art. 15 DSGVO verpflichtet, Name und Anschrift des Antragstellers, das Grundbuch- und / oder Flurstückskennzeichen der beantragten Liegenschaft sowie die Begründung zur Auszugsbeantragung für mindestens 6 Jahre zu speichern.

*¹ umsatzsteuerfrei, *² inkl. 19 % USt.

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