Datenbereitstellung
Die Daten des Liegenschaftskatasters können sowohl als Präsentations- als auch als Bestandsdaten - mit Ausnahme von Daten des Liegenschaftszahlenwerks und von personenbezogenen Daten - an jede berechtigte Person oder Stelle übermittelt werden.
Die Abgabe von Daten des Liegenschaftszahlenwerks - dazu gehören auch die Punktdaten - ist an sachliche und persönlichen Veraussetzungen gebunden.
Personenbezogene Daten unterliegen den datenschutzrechtlichen Einschränkungen und sind daher nur für
- Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Inhaber sonstiger Rechte,
- Behörden und sonstige öffentliche Stellen zur Erfüllung eigener Aufgaben,
- Personen und andere Stellen außerhalb des öffentlichen Rechts bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses, soweit überwiegend schutzwürdige Interessen der Betroffenen nicht entgegen stehen,
erhältlich.
Die Übermittlung der Daten erfolgt durch das jeweils zuständige Vermessungs- und Katasteramt in Form der Gewährung von Einsicht, der Erteilung von Auskünften und der Überlassung von analogen oder digitalen Auszügen.
Daneben erhalten Sie auch bei zahlreichen Kommunen und den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren Einsicht ins Liegenschaftskataster.
Für die unter den §§ 14 bis 16 der Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVermDVO) genannten Personenkreise und Stellen bietet die Vermessungs- und Katasterverwaltung auch automatisierte Abrufverfahren der Daten des Liegenschaftskatasters an.
Über die Karten-Viewer GeoBasisViewer.rlp, BORIS.rlp und das Geoportal Rheinland-Pfalz ist die wochenaktuelle Liegenschaftskarte für jeden frei einsehbar. Darüberhinaus werden die Daten der Liegenschaftskarte auch als Geodatendienste angeboten.
Viewer
Schauen Sie die wochenaktuelle Liegenschaftskarte direkt am Bildschirm.