Kontakte über die Grenzen hinweg bestehen schon lange, denn für die Herstellung der topografischen Landeskartenwerke wurden seit je her Kartendaten benötigt und ausgetauscht. Auch die Staatsgrenzen zwischen den Ländern wurden schon vor längerer Zeit festgelegt.
Heute werden Geodaten für nahezu alle Aufgaben und Entscheidungen in Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft sowie im privaten Umfeld herangezogen. Für eine zukunftsfähige Geoinformationspolitik spielt daher die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich "Vermessung und Geoinformation" eine entscheidende Rolle.
Ein wesentlicher Schritt für eine Intensivierung der Zusammenarbeit innerhalb der Großregion war die Unterzeichnung der Vereinbarung zum gegenseitigen und grenzüberschreitenden Austausch von geotopografischen Daten am 12. Dezember 2014 in Mons (Belgien) durch die Partner der Großregion Rheinland-Pfalz, das Saarland, Lothringen, Luxemburg und Wallonien, die Föderation Wallonien-Brüssel und die deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens. Diese Vereinbarung regelt den grenzüberschreitenden Datenaustausch und ermöglicht den Partnern, Produkte zu erstellen, in denen ihr Staatsgebiet, aber auch ausländische Grenzräume innerhalb der Großregion abgedeckt sind. Beinhaltet sind auch die Nutzungsbedingungen für die aus den Geobasisdaten gewonnenen analogen und digitalen Produkte. Die Vereinbarung sieht eine regelmäßige Evaluierung des Austauschs vor, um diesen zu optimieren und gegebenenfalls die Rahmenvereinbarung entsprechend anzupassen.
2017 ist dies erstmalig erfolgt, mit dem Ergebnis, dass die Vereinbarung um die beiden Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen erweitert und der von den Vereinbarungspartnern zur Verfügung gestellten räumliche Bereich vergrößert wurde, sodass nunmehr in einem Grenzsaum von bis zu 50 km Daten entlang der Grenzen genutzt werden können. Dabei ist besonders hervorzuheben, dass aufgrund der Erweiterung jetzt Geodaten an alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben weitergegeben werden können. Damit kann vor dem Hintergrund veränderter Sicherheits- und Bedrohungslagen eine grenzüberschreitende Vernetzung im Gesundheits- und Katastrophenschutz, Rettungswesen und in der inneren Sicherheit gewährleistet werden.
Durch die Unterzeichnung der erweiterten Vereinbarung am 1. Dezember 2017 im Rahmen der Vollversammlung des Interregionalen Parlamentarierrates in Luxemburg durch die Direktoren und Präsidenten der zuständigen Landesvermessungsbehörden wurde die Bedeutung der Vereinbarung in der interregionalen Zusammenarbeit gewürdigt. „Diese einzigartige Vereinbarung in Europa ist nicht gewinnorientiert und setzt ein entscheidendes Zeichen für eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Kooperation im Herzen Europas“ so die Vereinbarungspartner aus Belgien, Frankreich, Luxemburg, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.